Debatte um Mohnhaupt Niemand ist vogelfrei - Deutschland - sueddeutsche.de
Die frühere RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt kann nicht uneingeschränkt den Schutz ihrer Privatsphäre einfordern - aber sie darf sich gegen die Jagd auf ihre Person und gegen den permanenten Namenszusatz "Mörderin" oder "Terroristin" wehren. Denn auch eine ehemalige Terroristin hat ein Recht auf Persönlichkeitsschutz und Resozialisierung.
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